Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung Januar 2023

1. Geltungsbereich
1.1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der VIBRU-med GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Spätestens mit der Auftragserteilung für die Lieferung der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der VIBRU-med GmbH schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die VIBRU-med GmbH. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der VIBRU-med GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der VIBRU-med GmbH sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Die Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonität des Kunden.
2.2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine vereinbarte Beschaffenheit dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich vereinbart.

3. Preise, Zahlung
3.1. Alle im Internet sowie in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemachten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes angegeben ist. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware.
3.2. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auch bei Teillieferungen und -leistungen zu erbringen.
3.3. Die VIBRU-med GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die VIBRU-med GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen können noch ausstehende Lieferungen zurückbehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten ausgeführt werden.
3.5. Gegenansprüche können vom Kunden nur aufgerechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruchs können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn Zahlungsanspruch der VIBRU-med GmbH und Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4. Liefer- und Leistungszeit, Teilleistungen
4.1. In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die VIBRU-med GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch ihre Zulieferanten und Hersteller.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der VIBRU-med GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, insbesondere behördliche Anordnung, Arbeitskampf und technische Störungen, auch wenn sie bei Lieferanten der VIBRU-med GmbH oder deren Zulieferanten eintreten, hat die VIBRU-med GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Lieferfristen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die VIBRU-med GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst sich mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
4.4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Abs. 4.3 die Lieferzeit oder wird die VIBRU-med GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die VIBRU-med GmbH nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.
4.5. Sofern die VIBRU-med GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der VIBRU-med GmbH.
4.6. Die VIBRU-med GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
4.7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der VIBRU-med GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

5. Annahmeverzug
5.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die VIBRU-med GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
5.2. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
5.3. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die VIBRU-med GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahren und Kosten des Kunden einzulagern. Die VIBRU-med GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
5.4. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die VIBRU-med GmbH die Erfüllung des Vertrags verweigern und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die VIBRU-med GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

6. Versand und Gefahrtragung
6.1. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt im freien Ermessen der VIBRU-med GmbH.
6.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der VIBRU-med GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der VIBRU-med GmbH verzögert (auch auf Wunsch des Kunden) oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Sämtliche Versand-, Transportversicherungs- und etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Versandkosten durch die VIBRU-med GmbH hat keinen Einfluss auf die Gefahrtragung.
6.3. Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen und der VIBRU-med GmbH alle Schäden sofort schriftlich mitzuteilen hat. Im Übrigen gilt ADSp 60.
6.4. Bei Lieferungen an Neukunden behält sich die VIBRU-med GmbH das Recht vor, die ersten beiden Lieferungen nur gegen Vorkasse abzuwickeln.
6.5. Ohne ausdrückliche Genehmigung der VIBRU-med GmbH ist es dem Käufer nicht gestattet, die erworbene Ware in Länder außerhalb der EU zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsfrist bei Sachmängeln beträgt hinsichtlich neuer Produkte zwei Jahre, hinsichtlich gebrauchter Produkte ein Jahr ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
7.3. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der VIBRU-med GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist, d. h. der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Die Gewährleistung umfasst außerdem nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitätsleistungsmerkmalen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
7.4. Der Kunde muss eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind der VIBRU-med GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.5. Die Gewährleistungsverpflichtung der VIBRU-med GmbH beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nacherfüllung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die VIBRU-med GmbH. Gelingt die Nacherfüllung aus von der VIBRU-med GmbH zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nacherfüllung durch die VIBRU-med GmbH fehlschlägt. Für alle weiter gehenden Ansprüche gilt die Haftungsbeschränkung in Ziff. 9 .
7.6. Erweist sich, dass kein Mangel vorliegt oder Nachbesserungsarbeiten auf vom Kunden zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Kunden zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.7. Die Haftung für Datenverlust beim Anwender ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien. Die VIBRU-med GmbH wird von jeglicher Haftung freigestellt, wenn der Auftraggeber sich nicht durch Anfertigung von Sicherungskopien selbst vor einem Datenverlust und den damit verbundenen Folgeschäden schützt. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Datensicherung vor Durchführung der Arbeiten durch die VIBRU-med GmbH durchzuführen ist.
7.8. Gewährleistungsansprüche gegen die VIBRU-med GmbH stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
7.9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der VIBRU-med GmbH vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko für Mangelfolgeschäden absichern sollen.

8. Lieferung von Hardware
8.1. Die VIBRU-med GmbH gewährleistet, dass die Hardware die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
8.2. Die VIBRU-med GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
8.3. Die VIBRU-med GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung gem. Ziff. 7.5 fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der VIBRU-med GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
8.4. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen der VIBRU-med GmbH am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist, und das Ergebnis schriftlich festhalten.
8.5. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
8.6. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
8.7. Für Rechner mit Vorort-Service gelten die allgemeinen Servicebedingungen der VIBRU-med GmbH. Vorort Service muss für Geräte gesondert abgeschlossen werden. Für alle übrigen Geräte gilt ein Bring-In-Service. Das Aufspielen von Anwendungsprogrammen und -daten nach durchgeführter Reparatur erfolgt gegen Berechnung.

9. Lieferung von Software
9.1. Der Kunde wird gem. Ziff. 7.4 die Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der VIBRU-med GmbH offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
9.2. Die VIBRU-med GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von der VIBRU-med GmbH gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
9.3. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die VIBRU-med GmbH vor, Nachbesserungen gem. Ziff. 7.5 durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, der VIBRU-med GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
9.4. Der Kunde ist für die Installation der Software und die Sicherung seiner Datensätze gem. Ziff. 7.7 selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust oder die Unbrauchbarkeit von Daten ist ausgeschlossen, soweit nicht der VIBRU-med GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen der VIBRU-med GmbH am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist, und das Ergebnis schriftlich festhalten.
9.6. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
9.7. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der VIBRU-med GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der VIBRU-med GmbH vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die die VIBRU-med GmbH auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
10.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der VIBRU-med GmbH Eigentum der VIBRU-med GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der VIBRU-med GmbH.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der VIBRU-med GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der VIBRU-med GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
10.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verbindungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsrechte der VIBRU-med GmbH beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde sicherungshalber schon jetzt in vollem Umfang an die VIBRU-med GmbH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
10.5. Die VIBRU-med GmbH ermächtigt den Kunden unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, der VIBRU-med GmbH sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendig sind. Der Kunde hat auf Verlangen der VIBRU-med GmbH die Abtretung unverzüglich dem Drittschuldner mitzuteilen.
10.7. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die Fa. VIBRU-med GmbH vor, ohne dass für die Fa VIBRU-med GmbH hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Fa. COC gehörenden Waren, steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung zu. Erwirbt der Kunde der VIBRU-med GmbH das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der VIBRU-med GmbH im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die VIBRU-med GmbH verwahrt.
10.8. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die vereinbarende Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren veräußert wird.
10.9. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde die VIBRU-med GmbH unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
10.10. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die VIBRU-med GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
10.11. Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen
10.12. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht sowie Schadensersatz bei Leistungshindernis bei Vertragsschluss sowie Schadensersatz wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegen die VIBRU-med GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, es sei denn die Haftung beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, die den Besteller gegen das Risiko gerade solcher Schäden absichern sollte.
10.13. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist begrenzt auf den Höchstbetrag der Haftpflichtversicherung der VIBRU-med GmbH, welche bei Sachschäden € 1,0 Mio., bei Personenschäden € 2,0 Mio., bei Vermögensschäden € 150.000,00 beträgt.
10.14. Im Falle einer Inanspruchnahme der VIBRU-med GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
10.15. Urheberrechte und andere Schutzrechte
10.16. Mit der Tätigkeit der VIBRU-med GmbH verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person der VIBRU-med GmbH. Insbesondere behält sich die VIBRU-med GmbH an Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie der gesamten Software das Eigentums- und Urheberrecht vor.
10.17. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Kunde nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.18. Die VIBRU-med GmbH wird den Kunden und dessen Abnehmer von Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten und vergleichbaren Schutzrechten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung der VIBRU-med GmbH ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie besteht nur dann, wenn der VIBRU-med GmbH die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und wenn die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände der VIBRU-med GmbH ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. Die VIBRU-med GmbH hat wahlweise das Recht, sich von den übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass sie entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Schutzrechte verschafft oder dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teil davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
10.19. Vertraulichkeit
10.20. Die VIBRU-med GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
10.21. Datenschutz
10.22. Der Kunde ist einverstanden, dass die VIBRU-med GmbH Daten des Kunden und einzelner Aufträge, auch personenbezogene Daten, mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichert.
10.23. Schlussbestimmungen
10.24. Erfüllungsort für alle Leistungen der VIBRU-med GmbH ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft.
10.25. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Altötting.
10.26. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der VIBRU-med GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.